AGB: Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Einkaufsbedingungen
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Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Bestellungsannahme
- Bestellungsannahme international
Bestellungen sind erst verbindlich, nach schriftlicher Bestätigung mit
Preis und Termin. Angebote ohne Gültigkeitsdatum sind unverbindlich.
- Bestellungsannahme Schweiz
Bestellungen werden schriftlich oder telefonisch entgegengenommen. Im Allgemeinen werden für Standardprodukte keine Auftragsbestätigungen erstellt. Innerhalb der Schweiz werden die Geräte, sofern sie am Lager sind und die Bestellung vor 11.00 Uhr eintrifft, noch am gleichen Tag versandt. Für Expresssendungen wird ein Zuschlag von CHF 20.- erhoben.
- Rücktritt von erteilten Aufträgen
Bestätigte, in Produktion befindliche Aufträge können nicht
storniert werden. Ausnahme: Ab Lager gelieferte Standardgeräte. Bei
Rückgabe innert 8 Tagen, werden max. 80% des Neuwertes gutgeschrieben.
Bei späterer Rückgabe beträgt die Gutschrift max. 50%. Bedingung:
Produkte ungebraucht in Originalverpackung. Für Produkte, die älter
als 12 Monate sind, werden keine Gutschriften gemacht.
- Preise und Zahlungsziele
Preise verstehen sich netto exklusive MwSt, verpackt ab Werk (EXW Bubikon, INCOTERMS 2010). Transportrisiko zu Lasten des Empfängers. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturdatum rein
netto ohne Abzug irgendwelcher Gebühren, Steuern oder Spesen zu bezahlen. Unter gewissen Umständen wird nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme geliefert. Für verspäteten Zahlungseingang werden
Verzugszinsen belastet. Zudem behalten wir uns das Recht vor, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele ohne vorherige Abmahnung einen Lieferstopp zu verfügen.
- Eigentumsübergang
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen bleibt die gelieferte
Ware Eigentum der Trafag AG.
- Lieferzeit
Ein Verzug gegenüber dem bestätigten Termin gibt dem Besteller
nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche
geltend zu machen.
- Garantie
Die Garantie beträgt 12 Monate nach Inbetriebnahme bzw. max. 18 Monate ab Rechnungsdatum. Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler. Sie gilt nicht für kundenseitige Montagefehler, unsachgemässe Behandlung oder nicht der IP-Schutzart des Produkts entsprechende Verwendung. Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen geltend zu machen. Die beanstandeten Produkte sind franko an Trafag AG Bubikon zurückzusenden. Wir behalten uns vor, nach eigenem Ermessen die Produkte zu reparieren oder zu ersetzen.
- Unterlagen
Die vor der endgültigen Bestellung abgegebenen Zeichnungen, Massbilder
und Abbildungen sind für die definitive Ausführung nicht verbindlich. Änderungen
bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Gewichtsangaben sind annähernd.
Prospekte, Zeichnungen, Massbilder und Abbildungen bleiben unser Eigentum
und dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis weder kopiert,
abgezeichnet, verwertet, noch Drittpersonen zugänglich gemacht werden.
- Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Hinwil. Erfüllungsort ist Bubikon.
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Einkaufsbedingungen
- Bestellungen
Bestellungen und deren Änderungen und Ergänzungen erfolgen schriftlich oder telefonisch.
- Auftragsbestätigung
Der Lieferant hat Bestellungen/Änderungen/Ergänzungen innerhalb 5 Tagen ab Bestelldatum zu bestätigen. Bei schriftlichen Bestellungen gilt eine unterschriebene und datierte Kopie unserer Bestellung als Bestätigung. Falls keine Auftragsbestätigung erfolgt, gilt die Bestellung automatisch als bestätigt.
- Lieferung und Abnahme
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Für die Einhaltung des Liefertermins kommt es auf den Eingang der Lieferung in unserem Werk an. Wird dieser nicht eingehalten, befindet sich der Lieferant automatisch im Lieferverzug. Bei wiederholtem Lieferverzug behält sich die Trafag vor, rechtliche Schritte gemäss OR einzuleiten. Wird erkennbar, dass Liefertermine nicht eingehalten werden können, so hat sich der Auftragnehmer unverzüglich mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen. Damit werden die Rechte des Auftraggebers in keiner Weise berührt.
- Gewährleistung / Annahme / Rückweisung
Die Gewährleistungspflicht des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Trafag AG führt eine reduzierte Eingangsprüfung durch, wo keine weitergehenden Lieferantenvereinbarungen bestehen. Mangelhafte Teile werden zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zurückgewiesen. In dringenden Fällen sind wir in Abstimmung mit dem Lieferanten berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen.
- Preis und Zahlung
Die Bestellpreise verstehen sich ohne MwSt.
Im Preis sind standardmässig enthalten:
- Verpackung
- Transport und Verzollung DDP Bubikon (Incoterms 2000)
Abweichende Bedingungen sind mit Trafag AG zu vereinbaren und im Preis zu berücksichtigen. Der Spediteur wird durch Trafag benannt.
Zahlungen erfolgen nach vertragsgemässen Wareneingang innerhalb von 30 Tagen netto, falls nicht anderweitig vereinbart.
Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemässen Mängelbeseitigung zurückzuhalten.
- Materialbeistellung / Fertigungshilfsmittel
Wasser und Diebstahl auf Kosten des Lieferanten zu versichern und dürfen nur bestimmungsgemäss verwendet werden.
Wird das beigestellte Material durch eine ausserordentlich hohe Ausschussquote verringert, steht Trafag das Recht zu, dies dem Lieferanten in Rechnung zu stellen, resp. dies von der Rechnung des Lieferanten in Abzug zu bringen.
Es steht Trafag das Recht zu, ohne Begründung Beistellmaterialien jederzeit zurückzurufen.
Fertigungshilfsmittel, welche dem Lieferanten angeliefert werden oder sich vor Ort befinden, sind eindeutig zu kennzeichnen und sachgemäss zu lagern. Von Trafag zur Verfügung gestellte Fertigungshilfsmittel sind ausschliesslich für Trafagzwecke einzusetzen.
- Sonstiges
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unserer Firma in Bubikon.
Es kommt ausschliesslich das schweizerische Recht zur Anwendung. Die Anwendungen der internationalen Kaufrechtsgesetze sind, sofern nicht anders vereinbart, ausgeschlossen.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Hinwil ZH/Schweiz.
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